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DiG | Thomas Kläber

G. Weiß

25.03.2021 - aktuelle Stunde der Stadtverordnetenversammlung zum Thema Kino in der Altstadt und der Umgang der Verwaltung mit dem Projekt

Liebe Leser*innen, gestern haben wir in der Stadtverordnetenversammlung den unbefriedigenden Umgang der Bürgermeisterin mit aktuell laufenden Projekten thematisiert. Dieses mal konkret am Beispiel des Kinos in der Altstadt. Bei dieser Maßnahme geht so ziehmlich alles schief was schiefgehen kann und das obwohl sich fast alle dafür ausgesprochen haben.

Hier mein Redebeitrag zur aktuellen Stunde. War als Manuskript gedacht. Nagelt mich also nicht wegen Rechtschreibung und Kommas fest :)

 

"Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, werte Frau Bürgermeisterin, werte Kolleginnen und Kollegen Stadtverordnete,

Was ist das Ziel der Aktuelle Stunde?:

Das Instrument der aktuellen Stunde ist hier nicht besonders üblich, daher wurde ich von einigen unter uns berechtigter Weise gefragt, was denn das Ziel dieser aktuellen Stunde sein soll. Lassen Sie mich darauf kurz eingehen: Nun generell soll eine aktuelle Stunde momentan (auch in der Öffentlichkeit) diskutierte Themen behandeln und auch eine Kontrollfunktion seitens des Parlamentes darstellen. Auf unserer Ebene also der SVV.
Ausgehend davon fiel mir die Formulierung des Themas etwas schwierig, denn wir haben hier m.E. zwei aktuelle Problematiken:


1.    Auftrag zum Bau eines Kino bzw. der Kauf des Markt 13 – Wie kam es dazu, dass wir aufgrund einer Nachfrage zum Haushalt überhaupt erst (nebenbei) dazu Informationen erhielten. Hier weiß ich aber, dass Sie, Frau Bürgermeisterin, eine Präsentation erstellt haben und wir sicher daran die bei uns allen aufkommende Fragen noch beantworten oder zumindest nachher ansprechen können.


2.    Zusammenarbeit zwischen Stadtverordneten, Fraktionen, Verwaltungsspitze und Verwaltungsbereichen.  – Denn irgendwie muss es ja zu diesen verspäteten Informationen gekommen sein und das muss m.E. aufgearbeitet werden, um im Interesse alle Mitarbeiter, aller Stadtverordneten, Schlussendlich aller Strausberger Einwohnerinnen und Einwohner hier für die Zukunft zu den besten Ergebnissen und Arbeitsprozessen zu kommen.


Lassen Sie mich in dem Zusammenhang eine persönlich Anmerkung machen: Man sagt immer häufig „es geht hier nicht um Schuldzuweisungen“ und man will doch kein „bashing einer Person“ betreiben. Ich habe noch einmal mehrere Nächte darüber nachgedacht… und spätestens seit den gestrigen Ereignissen und Ergebnissen im Bundestag steht für mich außer Zweifel – die Frage des hauptsächlich „Schuldigen“ für Fehler muss gestellt werden; sie muss vermutlich auch zweifelsfrei geklärt werden, um eben daraus Fehler zu analysieren und abzustellen. Alles andere macht keinen Sinn, auch wenn es (und ich denke da spreche für uns alle hier) völlig aus Frage steht, dass dabei keiner persönlich herabgesetzt werden sollte und es auch nie um einen Menschen als Person, sondern immer nur um die Tätigkeit im Amt gehen sollte, um eben gemeinsame Ziele erreichen und sich verbessern zu können.
Dieser Grundgedanke war auch der Ausgangspunkt, warum wir gesagt haben es muss genau in dieser Runde geklärt werden und öffentlich. Hier sind die von der Öffentlichkeit gewählten, incl. Frau BM, 32 Abgeordnete, die nur zusammen das klären können. Genau hier müssen wir es ansprechen, thematisieren und auch die Öffentlichkeit hat ein Recht darauf zu sehen, dass wir uns mit Themen beschäftigen und sie nicht einfach unter den Teppich kehren oder gar völlig ignorieren. Dies sollte, dies darf nicht hinter verschlossenen Türen oder unter wenigen Augen passieren, wie am Montag auf Bundesebene des Nachts. Genau dann passieren große Fehler und die Akzeptanz in der Öffentlichkeit schwindet. – ob später, nachdem wir hier eine Grundlage gelegt haben, weitere Lösungen für die aufgeworfenen Fragen und festgestellten Probleme ggf. in kleinen abgesprochenen Gruppen erarbeitet werden sollen (FV, USA etc.) , steht dabei für mich noch offen zu klären. Aber hier und heute müssen wir es beginnen:
Lassen sie mich dafür (insbesondere für meinen 2. Punkt der weiteren Zusammenarbeit), meine Sicht der Dinge, wohlgemerkt nur am Beispiel des Markt 13/Kino kurz anreißen:

rechtliche Grundlagen Kommunalverfassung: Der Ausgangspunkt, die Basis unseres Selbstverständnisses von den Aufgaben der Verwaltung und der Stadtverordnetenversammlung finden wir in der Kommunalverfassung. Hier ist ganz klar, dass wir 32 zusammen oder alle die vor uns hier waren und alle die nach uns hier sitzen werden DIE Vertretung der Strausbergerinnen und Strausberger sind. WIR müssen über alles entscheiden, was nicht dem laufenden Geschäft einer Gemeinde unterliegt und damit müssen wir mit unseren Entscheidungen auch die Grundlagen dafür legen, wie und in welche Richtung sich Strausberg weiter entwickeln soll. Dafür müssen wir gemeinsam mit der Verwaltung diskutieren und ja, auch manchmal für die besten Ergebnisse streiten. Nie werde ich so einen Streit aber für mich als Individuum persönlich nehmen, sondern vielmehr als positiv für das Ergebnis in der Sache verstehen. Die Verwaltung und vorneweg von der Bürgermeisterin oder dem Bürgermeister muss so aufgestellt sein bzw. von ihm oder ihr aufgestellt werden, dass sie diese Entscheidungen der SVV auch umsetzen kann. Damit wir das auch können, damit wir zusammen zu den (hoffentlich) besten Ergebnissen kommen, gibt die Kommunalverfassung klare Regeln vor und diese unsere Verfassungen auf allen Ebenen, haben in unserem Land gute Gründe und hier müssen wir einmal kurz ein paar Dinge ansprechen, die eben m.E. zuletzt nicht richtig, nicht gut, schlecht gelaufen sind, damit wir gemeinsam daraus Schlüsse ziehen können: In §54 (Zuständigkeit des Hauptverwaltungsbeamten) ist geregelt:
1.    Unsere Beschlüsse müssen von der Verwaltung vorbereitet und umgesetzt werden!

Zitat: (1) Der Hauptverwaltungsbeamte hat
die Beschlüsse der Gemeindevertretung und des Hauptausschusses vorzubereiten,
die Beschlüsse der Gemeindevertretung und des Hauptausschusses auszuführen…… (3 weitere Punkte)

Hier gibt es kein wenn und kein aber und es ist auch kein kann und kein vielleicht. Und hier muss ich konstatieren: - Beschluss zum Interessenverfahren Kino? Okay – aber bis zum Schluss? Antwort an Bewerber  das ist laufende Verwaltung, aber läuft m.M.n. momentan auch nicht gut
- Beschluss zum Ankauf des Markt 13 – definitiv nein, wir haben es nebenbei erfahren - anderes (kleines) Bespiel: Beschluss zur Beschaffung einer portablen Sitzungskommunikationsanlage – nicht umgesetzt
- Herr Weber hat vorhin auch ein Beschluss zum Straussee aus 2016 benannt, der ebenfalls nicht umgesetzt wurde und eine Beschlusskontrolle angeregt
Mein größtes Problem ist, dass dies nur eine kleine Auswahl von Beispielen ist und ich gar nicht überblicken kann, welche Beschlüsse noch alle so nicht umgesetzt wurden und dann untergegangen sind und vor allem (!) ich das Gefühl habe, dass sich hier in den letzten Jahren eine Arbeitsweise eingeübt hat, dass die Verwaltung eben für sich entscheidet, welche Beschlüsse der SVV denn, sagen wir sinnvoll und daher umzusetzen sind und welche nicht.

Und lassen sie es mich ganz klar sagen – das ist ein ganz klarer Verstoß gegen die Kommunalverfassung und das geht gar nicht und muss dringend abgestellt werden. Sollte es nur ein Gefühl sein, das müssen wir eben gemeinsam erarbeiten, dann müssen wir das abstellen, was zu diesem Gefühl bei mehreren von uns geführt hat, denn das sorgt m.E. zu der teils schlechten Zusammenarbeit aufgrund von wohlgemerkt gegenseitig teilweisen mangelnden Vertrauens.

Nun wissen wir gerade in der jetzigen Zeit, dass sich Zeiten sehr schnell ändern können und in der Folge es durchaus Beschlüsse geben kann, die dann nicht mehr umsetzbar sind – manchmal muss die Verwaltung auch erst die Umsetzbarkeit von Beschlüssen prüfen. Aber auch hier ist die Kommunalverfassung ganz klar: §55 (1) Der Hauptverwaltungsbeamte hat Beschlüsse der Gemeindevertretung zu beanstanden, wenn er der Auffassung ist, dass sie rechtswidrig sind. Die Beanstandung muss unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Vorlage der Niederschrift der Sitzung der Gemeindevertretung gegenüber dem Vorsitzenden der Gemeindevertretung ausgesprochen werden. Die Beanstandung hat aufschiebende Wirkung; § 39 Abs. 3 bleibt unberührt. Die Gemeindevertretung hat spätestens in der nächsten ordentlichen Sitzung erneut zu entscheiden. Abstimmungen erfolgen namentlich. Soweit der Beschluss nicht erneut gefasst wird, gilt er als aufgehoben. Die Einberufung zu dieser Sitzung erfolgt unter schriftlicher Angabe der Beanstandungsgründe. …. Sie aber einfach nicht umzusetzen und auch nicht wieder vorzulegen, dass wir sie ggf. dann aufheben geht eben nicht. Ich glaube auch wir alle hier sind in der Lage Fehler zu erkennen und einzugestehen, wenn wir nur die guten Gründe dafür kennen. Dafür müssen wir aber seitens der Verwaltung informiert und mitgenommen werden. Auch uns sollte dahingehend vertraut werden – das hilft sicher – ist aber kein muss, da es keine gesetzlich andere Option gibt. Wir müssen informiert werden  §54 Absatz (2)

2.    Information der Stadtverordneten (2) Der Hauptverwaltungsbeamte hat die Gemeindevertretung beziehungsweise den Hauptausschuss über alle wichtigen Angelegenheiten rechtzeitig zu unterrichten. Dies gilt auch für die Maßnahmen im Bereich der Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung und der Auftragsangelegenheiten.
Und hier muss ich eben feststellen, dass wir momentan, die letzte Zeit eben nicht rechtzeitig informiert wurden. Am Beispiel Kino: die Schwierigkeiten beim Kauf sind eben nachweislich mindestens schon seit einem Jahr bekannt und wir bekommen die Info erst im Januar nebenbei. Und nicht wie vorgeschrieben in der nächsten Sitzung – spätestens. Wir müssen also gemeinsam – dringend – klären A) wie wir das ändern und B) was noch alles Informationen untergegangen ist und welche Beschlüsse gemäß Kommunalverfassung inzwischen ggf. als aufgehoben gelten (das kann für uns unschön sein, weil wir es wollten, aber es kann ggf. auch zu rechtlichen Schwierigkeiten führen, Sonja). Es darf aber nicht unsere Aufgabe sein, diese Probleme zu kennen zu erkennen. Wie bereits erläutert und zitiert ist die Verwaltung dafür zuständig uns die Beschlüsse so vorzubereiten und uns zu informieren. Das ist auch richtig so, weil nur dort die vollständige Sachkunde liegen kann. Und so komm ich zu meinem dritten und für mein persönlichen Empfinden schwerwiegenden Problem:

3.    Funktionierende Verwaltung

Um eben die Beschlüsse umsetzten zu können und auch uns über alle Unwegbarkeiten informieren zu können, bedarf es einer guten, gut besetzten, gut arbeitenden und funktionierenden Verwaltung. Denn bei aller Liebe zu ihrem umfangreichen Wissen: Sie können nicht alles allein machen und für alles Zuständig sein Frau Bürgermeisterin. Selbst wenn sie alles hinbekommen würden – und wir haben an dem Beispiel spätestens gemerkt, dass auch sie das nicht schaffen können – was wäre, wenn Sie ausfallen. Was wenn sie mal eine private Auszeit brauchen und auch die muss erlaubt sein und ist manchmal auch sinnvoll. Und ich denke noch weiter voraus: Was ist in 5 Jahren? Frau Wolf ist dann nicht mehr da, Frau Schellin wird vermutlich nicht mehr da sein und ich vermute sie werden sich das dann auch nicht noch einmal antun. Wie soll die Verwaltung überhaupt in der Lage sein für uns oder für unsere Nachfolger dann die o.g. Punkte auszuführen. Es war, ist, bleibt und wird ihre oberste Aufgabe sein, für die Zukunftsfähigkeit der Verwaltung zu sorgen. Und spätestens bei diesem Punkt, es tut mir leid, habe ich ganz ganz große Bedenken. Die ersten Auswirkungen sehen wir jetzt schon. Ich persönlich denke, sie müssen lernen abzugeben, sie müssen lernen anderen zu Vertrauen ihnen auch Aufgaben zu überlassen, sie mitnehmen und natürlich auch dementsprechend informieren und einbinden. Und ja, dabei werden auch Fehler entstehen. Aber damit kann ich mehr Leben – die kann man ja dann eingestehen, habe ich gehört – aber so und nur so werden sich Leute entwickeln können, lernen und uns später noch erhalten bleiben und nicht vorher abwandern. Die Mitarbeiterinnen brauchen Perspektive und wir alle, als Strausbergerinnen und Strausberger brauchen später dann gut ausgebildeten Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in der Verwaltung. Überlegen Sie bitte, wie Sie diese Frage demnächst einmal (erst für sich und dann für uns) beantworten können. Wie sieht der Plan für die Verwaltung aus, wie kann er aussehen, um auch in veränderten Zeiten in 5 Jahren noch arbeitsfähig zu sein?
Lassen Sie uns alle die aufgeworfenen Fragen und Probleme gemeinsam diskutieren (lassen sie uns ggf. dann gleich noch mehr aufwerfen), ohne sich persönlich angegriffen zu fühlen, denn ich denke das mangelnde Vertrauen uns als Stadtverordneten gegenüber hat ja auch Gründe, die wir uns anhören müssen und ggf. dann auch uns ändern sollten. Lassen sie uns diese aktuelle Stunde als Auftakt für Veränderungen im positiven Sinne für Strausberg nutzen! Ich bin gerne bereit meine Unterstützung zu leisten.
Vielen Dank für ihre Aufmerksamkeit!

 


Die Linke hilft:

An jedem ersten Dienstag im Monat bietet Karsten Knobbe kostenlose Online-Beratung zu den Themen Miet-, Arbeits-, Zivil-, Asyl- und Aufenthaltsrecht, Ärger mit Behörden, schwer verständliche Verträge etc. an.  Ab 18:30 Uhr sind wir für euch und eure Anliegen erreichbar. Wählt euch zum Videogespräch ein unter: https://videokonferenz.die-linke.de/b/mat-olu-0sb-etw
oder alternativ telefonisch unter 030-8094950 - PIN 18202.

Bei ausländerrechtlichen Fragen können Dolmetscher herangezogen werden.

Bei rechtsradikalen Übergriffen arbeiten wir mit der Strausberger Beratungsstelle für Opfer rechter Gewalt (BOrG) zusammen.

Gedanken über die Welt, in der unsere Nachkommen leben werden

Die Sammlung der Gedanken vom Juni 2018 kann hier heruntergeladen werden. Die Autoren freunen sich wie immer über Feedback und Kommentare


Standpunkte zur sicherheitspolitische Lage (Stand  2017)

Der Diskussionszirkel Friedenspolitik hat ein Standpunktepapier zur internationalen sicherheitspolitischen Lage erstellt, das hier heruntergeladen werden kann. Es wird zu gegebenen Anlässen aktualisiert. Die Autoren freuen sich über Feedback und Kommentare.