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R. Kühn

Anteile des Flugplatzes werden ohne Beteiligung der Stadtverordneten ausgeschrieben

im Weiteren finden Sie den Text des Briefes der an die Stadtverordneten ging:


"Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Stadtverordnete, sehr geehrte Bürgermeisterin,

ich erlaube mir mal die direkte Ansprache, da ich denke, dass wir auf dem selben Stand seinen sollten, wenn es um unsere gemeinsamen Aufgaben geht.
Am Mittwoch morgen konnte man der MOZ (http://www.moz.de/landkreise/maerkisch-oderland/strausberg/artikel8/dg/0/1/1624626/) entnehmen, dass in einer europaweiten Ausschreibung 49% Prozent unseres Strausberger Flugplatzes zum Verkauf angeboten wird.

In der Ausschreibung selbst (hier der Link zur EU-Ausschreibungsplattform: ( http://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:481772-2017:TEXT:DE:HTML&src=0 ) wird die PricewaterhouseCoopers GmbH beauftragt, Angebote für einen Interessenten und möglichen Betreiber einzuholen. Die Ausschreibung wurde bereits am 30.11.2017 veröffentlicht und läuft bis zum 15.01.2018. Der Angebotspreis ist das Vergabekriterium. (II.2.5)

Nun sind wir ja als Stadtverordnete von der Verwaltung einiges gewöhnt und es ist unter Umständen nachvollziehbar, dass man vor der Errichtung eines Beteiligungsausschusses und einer Bürgermeisterwahl noch ein paar Schafe ins Trockene bringen will.
Trotzdem überspannt diese Maßnahme den akzeptablen Rahmen der Missachtung gegenüber uns als Stadtverordnetenversammlung. 

Weder im Finanz- noch im Hauptausschuss (auch nicht im geschlossenen Teil oder unter „Sonstiges“) wurde diese Ausschreibung fast der Hälfte eines kommunalen Unternehmens besprochen. Im Aufsichtsrat gab es meines Wissens keinen Beschluss.

Unser Flugplatz ist bei den meisten von uns nicht die „Liebste“ der kommunalen Tochterunternehmen und über die strategische Sinnhaftigkeit einer Beteiligung eines Dritten kann man sicher streiten. Man muss nur eben darüber streiten können!

Die Brandenburger Kommunalverfassung beschreibt die Aufgabe der Bürgermeisterin im § 54 (2) „Der Hauptverwaltungsbeamte hat die Gemeindevertretung beziehungsweise den Hauptausschuss über alle wichtigen Angelegenheiten rechtzeitig zu unterrichten. Dies gilt auch für die Maßnahmen im Bereich der Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung und der Auftragsangelegenheiten.“

Möglicherweise bin ich und meine Fraktion über die Jahre ein wenig empfindlicher auf dieser Stelle als Sie, trotzdem halte ich die Ausschreibung eines Teils eines kommunalen Unternehmen für eine „wichtige Angelegenheit“. Warum wissen wir nicht davon?

Wenn wir unsere Arbeit auch nur im Ansatz ernst nehmen wollen, können wir eine Entscheidung, mit welchem unserer Unternehmen wir an den Markt gehen ohne unsere Zustimmung nicht durchgehen lassen.

Wenn wir auf der kommenden SVV über die wichtige Fragen wie die Hausnummernverordnung abstimmen ist das gut und schön. 

Die meisten von uns waren hoffentlich davon ausgegangen, dass wir als gewählte Vertreter der Bewohner unsere Aufgabe auch wahrnehmen, wenn es um mehr als solche Lappalien geht.

Die SVV sollte ein deutliches Signal gegen diese Art ihrer Selbstentmachtung setzten und einen Weg finden diese Ausschreibung abzusetzen. Der neue Ausschuss für Beteiligungen soll eben solche strategischen Fragen im Sinne der Bewohner und Bewohnerinnen im Vorfeld diskutieren. Nichts drängt uns. Einen BER Eröffnungstermin gibt es meines Erachtens noch nicht.

Lasst uns zusammen eine Eilentscheidung über die Aufhebung der Ausschreibung fällen. 

Mit freundlichen Grüßen

R.Kühn
Linksfraktion

Vors. Finanzausschuss"


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Die Sammlung der Gedanken vom Juni 2018 kann hier heruntergeladen werden. Die Autoren freunen sich wie immer über Feedback und Kommentare


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