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mieten-kollektiv

Die Strausberger Wohnungsbau Gesellschaft hat ihren Fahrplan bis 2031 vorgestellt.

Auch wenn wir nicht alle Ansätze des Konzeptes teilen, ist es der einzig richtige Schritt um die Ziele der Stadt und der Wohnungsbaugesellschaft überhaupt mal im Zusammenhang diskutierbar zu machen. Ein öffentliches Unternehmen wie die SWG braucht Öffentlichkeit. Hinter den verschlossenen Türen der Aufsichtsräte Pläne zu machen ist gut. Sein Konzept mutig in die Öffentlichkeit zu tragen ist besser.

Hier finden Sie das lesenswerte 121-seitige Dokument.

Insofern können sich die anderen Teile unseres Stadtkonzerns ein Beispiel an diesem Konzept nehmen. Erfrischend war auch der Fakt, das man beim lesen merkt, das es nicht von einem der vielen (und aus unserer Sicht oft überflüssigen) teuren Beratungsunternehmen geschrieben wurde, sondern sich von unseren Stadtkonzernmitarbeiter*innen. Das ist auch deshalb wichtig weil damit die Identifikation mit solchen Plänen steigt.

In diesem Sinne bedanken wir uns erstmal bei allen die es mit erarbeitet haben.

Nicht bedanken tun wir uns bei unseren Kollegen Stadtverordneten, die in gewohnt schnoddriger Art unsere vier Vorschläge zur Verbesserung der Situation der Mieter*innen in dieser durchaus angespannten Zeit abgeleht haben.

Die Linksfraktion hat mit den folgenden vier Änderungsanträge zum Unternehmenskonzepet der SWG konkrete Vorschläge eingebracht. Zuerst kommt immer der Beschlusstext, danach unsere Begründung:


1. Beschlussvorschlag:

Innerhalb des SWG-Bestandes sollen ein Drittel der Wohnungen zu einem Mietpreis vorgehalten werden, der den jeweils aktuellen Sätzen für die Kosten der Unterkunft (KdU) entspricht.

Begründung:

Wie im Unternehmenskonzept selbst festgestellt sind die anderen Wohnungsunternehmen im wesentlichen gewinnorientiert. Bei einem angespannten Wohnungsmarkt ist es zur Zeit nur von der SWG und ggf von den Genossenschaften zu erwarten das sie die Interessen der unteren Einkommensgruppen achten.Bisher liegt die Zahl der “KdU-tauglichen” Wohnungen nach Aussage der Geschäftsführung bei gut 30%. Laut Unternehmenskonzept soll diese Quote sinken. Das ist nicht begrüßenswert.Nichts in der aktuellen Entwicklung unseres Landes deutet darauf hin das die unteren Einkommsgruppen kleiner werden. Die Zahl der angemessenen Wohnungen absichtlich zu senken, erscheint uns als falsche Zielsetzung.

Abstimungsergebnis -> abgelehnt


2. Beschlussvorschlag

Der Punkt 2.1 „Erwartungen und Zielvorgaben der Stadt - Absatz Mindestausschüttung” des vorliegenden Unternehmenskonzeptes wird gestrichen.

Begründung:

Zum einen ist die Ausschüttung aus den Mieteinnahmen in andere Bereiche des Stadtkonzerns seit ihrer ersten Festlegung umstritten. Sie auf 10 Jahres festzuschreiben entspricht nicht den Interessen der SWG. Zum anderen lässt die Formulierung “Mindestausschüttung” ein Fass ohne Boden vermuten das sich kein verantwortlich handelnder Geschäftsführer konzeptionell unterwerfen sollte.Dem Grunde nach sollten Gewinne der SWG im Bereich der Wohnraumversorgung verbleiben. Eine mögliche Ausschüttung soll daher in deutlich kürzeren Zeitraumen und nach gesellschaftlicher Debatte vorgenommen werden.

Abstimmungsergebnis -> abgelehnt


3. Beschlussvorschlag

Bei Neubaumaßnahme werden mindestens 10% der Wohnungen unter Zuhilfenahme entsprechender Bauförderprogramme, insbesondere des Landes Brandenburg, als Sozialwohnungen mit Wohnberechtigungsschein errichtet

Begründung:

In Strausberg gibt es zur Zeit defacto keine Sozialwohnungen mehr. Ihre Notwendigkeit wird von nahezu allen politischen Parteien festgestellt. Kommunale Gesellschaften sind von Ihrem Gepräge und ihrer Nähe zur Kommune die richtigen Träger dieser WBS-Wohnungen und sollten daher ein Mindestmaß davon errichten. Bei steigenden Zinsen werden die Förderprogramme des Landes Brandenburg auch wieder interessanter.Abstimmungsergebnis -> abgelehnt


4. Beschlussvorschlag

Härtefallregelung

Mieterinnen und Mieter können beantragen, dass ihre Nettokaltmiete auf 30 % des Haushaltseinkommens abgesenkt wird. Es gelten die Einkommensgrenzen für den Bezug eines Wohnberechtigungsscheins sowie die zugrundeliegenden Wohnflächengrenzen für das Land Brandenburg. Bei Überschreitungen erfolgt die Absenkung anteilig. Wohngeld und ähnliche Leistungen werden in die Ermittlung der 30 %-Grenze einbezogen.

Begründung:

Die SWG ist per Gesellschaftsvertrag mit der Zielstellung versehen, “breite Teile der Bevölkerung mit angemessenem Wohnraum zu versorgen”
Eine Härtefallregelung sichert den sozialen Zusammenhalt in den Quartieren und sichert die Erfüllung dieses Auftrages auf einem weiteren Weg ab.

Abstimmungsergebnis -> abgelehnt


Eine also Alles in Allem ernüchternde Diskussion. Der Block der Gegner*innen der Vorlagen war ähnlich fest wie beim Versuch die Mieterhöhungen in der letzten Stadtverordentenversammlung zu verhindern. hier der Artikel dazu

Ironischerweise fasste S. Weiß von der AFD die Situation treffend zusammen. Er sagte sinngemäß: „Jetzt habt ihr (DIE LINKE) eure Ablehnungen bekommen und könnt euch wieder als einzige Mieterpartei in einer Mieterstadt aufspielen und alle anderen Parteien sind die bösen Eigentümer..”

Mal sehen ob es von den anderen Fraktionen wenigstens informell Widerspruch zu dieser Aussage gibt. Für uns heisst es erstmal - wir sind auf dem richtigen Weg :)

Am Ende wurde das Unternehmenskonzept mit großer Mehrheit in der ungeänderten Fassung angenommen. Das ist kein Beinbruch. Die Ideen sind erstmal in der Welt und es braucht weiterhin echte Menschen die helfen sie umzusetzten. Ohne eine selbstbewusste Mieterschaft, wird es am Ende eh nichts. Das muss unser Ansatz sein.


Die Linke hilft:

An jedem ersten Dienstag im Monat bietet Karsten Knobbe kostenlose Online-Beratung zu den Themen Miet-, Arbeits-, Zivil-, Asyl- und Aufenthaltsrecht, Ärger mit Behörden, schwer verständliche Verträge etc. an.  Ab 18:30 Uhr sind wir für euch und eure Anliegen erreichbar. Wählt euch zum Videogespräch ein unter: https://videokonferenz.die-linke.de/b/mat-olu-0sb-etw
oder alternativ telefonisch unter 030-8094950 - PIN 18202.

Bei ausländerrechtlichen Fragen können Dolmetscher herangezogen werden.

Bei rechtsradikalen Übergriffen arbeiten wir mit der Strausberger Beratungsstelle für Opfer rechter Gewalt (BOrG) zusammen.

Gedanken über die Welt, in der unsere Nachkommen leben werden

Die Sammlung der Gedanken vom Juni 2018 kann hier heruntergeladen werden. Die Autoren freunen sich wie immer über Feedback und Kommentare


Standpunkte zur sicherheitspolitische Lage (Stand  2017)

Der Diskussionszirkel Friedenspolitik hat ein Standpunktepapier zur internationalen sicherheitspolitischen Lage erstellt, das hier heruntergeladen werden kann. Es wird zu gegebenen Anlässen aktualisiert. Die Autoren freuen sich über Feedback und Kommentare.