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B. Sachse

Redebeitrag zu den Veränderungen in der Förderung von Personal in Strausberger Vereinen

Herr Vorsitzender, Frau Bürgermeisterin sehr geehrte Stadtverordnete und Gäste,

wenn wir so kurz nach der Festwoche über Vereine sprechen, stehen Dank und Anerkennung  ganz oben an. Diese Vielfalt, die Lebenslust und Kreativität bei den verschiedenen Veranstaltungen und das Selbstbewusstsein bekamen beim Festumzug ein wunderschönes Bild.

Ja Strausberg war bunt, es war ein Blumenstrauß des kommunalen Lebens!

So wie überall richtet ein Teil der Vereine sein Augenmerk vor allem auf die Interessen der eigenen Mitglieder, andere Vereine sehen ihre Aufgaben in der Lösung von gesellschaftlichen Herausforderungen. Dies gilt z.B. für viele Vereine im sozialen Bereich oder auch der Freiwilligen Feuerwehr. Beide Richtungen haben ihren Platz in der Gesellschaft und leisten großartiges für die Entfaltung der individuellen Interessen oder dem sozialen Ausgleich

Die heutige Vorlage und die Diskussionen in den Ausschüssen zum Thema und auch den Diskussionen in den Stadtverordnetenversammlungen davor, formen das Bild des Alltages im Umgang mit den Vereinen. 

Ich will es vorwegnehmen, wir werden der Vorlage zustimmen. Es ist eine Möglichkeit zur Fortsetzung der Arbeit der hier aufgeführten Vereine. Es ist auch eine Möglichkeit ehrenamtliches Engagement und kommunale Aufgabe zu verbinden. Ob es so günstig ist, überhaupt machbar, wird die Praxis zeigen.

Recherchen im Internet, Recherchen in unserem Landkreis haben keine vergleichbare Lösung im Umgang mit den Vereinen ergeben.

Vielleicht sind Sie Frau Bürgermeisterin hier kreativer als Andere, vielleicht haben andere Kommunen auch mehr Vertrauen zu ihren Vereinen und legen mehr Wert auf Partnerschaft als auf Direktion. Im Zuwendungsrecht spricht man von zwei Varianten, der institutionellen Förderung und der Projektförderung. Die Erstere Variante wollen sie nicht wegen der fehlenden Abgrenzung der Kosten und der damit möglichen dauerhaften Verpflichtung, die zweite Variante wollen sie nicht wegen der konkreten Abgrenzung die mit Projekten verbunden ist. 
Bisher kannte das Zuwendungsrecht die Variante der Arbeitnehmerüberlassung nicht. Logisch, da es dem Vereinsrecht deutlich widerspricht.


Warum ist diese Vorlage entstanden? Aus welchen Gründen wurden die Vorschläge der LINKEN abgelehnt?


1. Die Kosten waren zu unpräzise, zu hoch und nicht genau berechenbar. Die Verwendung wurde teilweise als „soziale Hängematte“ , „ Missbrauch nicht ausgeschlossen“ (ich erinnere an den Redebeitrag von Frau Dr. Bock)

Was haben wir jetzt, die Kosten liegen höher als in der von den LINKEN vorgeschlagenen Variante. Ob Missbrauch eingeschränkt ist, kann niemand beurteilen. Statistisch gibt es mehr Missbrauch von öffentlichen Mitteln bei Verwaltung und Politik als bei Ehrenamtlichen.


Offen bleibt in jedem Fall wie wir mit anderen Vereinen, die hier heute nicht aufgeführt sind umgehen. Nicht unbedeutend sind die Zuwendungen an Miko, wir leisten Zuwendungen an die Demenzorganisation, an Sportvereine in unterschiedlicher Form und aus unterschiedlichen Quellen (z.B. städtische Gesellschaften, abhängig vom Wohlwollen der Geschäftsführer städtischer Gesellschaften). Ja selbst im Haushalt der Stadt gibt es Quellen über die Möglichkeiten der normalen Antragsmöglichkeiten.

2. es sollten Doppelförderungen ausgeschlossen werden und nur Vereine berücksichtigt werden, die im Stadtgebiet tätig sind. Unserer Meinung nach funktioniert eine solche Abgrenzung generell nicht. Wir leben ja nicht im luftleeren Raum und Strausberg ist nicht die Insel der Glückseligkeit. Jeder Verein bemüht sich natürlich um weitere Gelder aus anderen Quellen und setzt in seiner Tätigkeit keine geographischen Grenzen. Die Suchtberatung allerdings wird vom Landkreis bereits voll finanziert.

3. wir wollen nicht Aufgaben des Landes oder des Bundes übernehmen. Ein Totschlagargument mehr nicht. Ich stehe nicht in der ersten Reihe bei der Verteidigung der Politik der Bundes oder Landesregierung aber die Mittel sind geflossen „ zur zeitweiligen Entlastung kommunaler Haushalte, bei der Erfüllung ihrer Aufgaben“. Die Formulierung ist nicht von mir aber was die Aufgaben betrifft so finden sie die Bestätigung in der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg.


Es gibt noch mehr Punkte aber mit Punkt 4 will ich es belassen: Hier geht es um die Souveränität, die Selbstständigkeit der Vereine.
Frau Bürgermeisterin, sie haben nachdrücklich in den Ausschüssen unterstrichen, dass das Weisungsrecht und Disziplinarrecht bei Ihnen bleibt. Von der Logik der Vorlage kann ich das nachvollziehen. Ich halte dies für problematisch, da hier auch die Satzungen der Vereine in Frage stehen.

Wurde geprüft ob die Gemeinnützigkeit angetastet werden könnte? Welche Rolle werden Vorstände und Beschlüsse der Vereine spielen? Das Vereinsrecht differenziert im BGB nicht nach Geschäftsführung und Vertretung. Vielmehr ist nach den Vorstellungen des BGB der Vorstand für beides zuständig und hat damit die Eigenschaft des gesetzlichen Vertretungsorgans (§ 26 Abs. 2 BGB) und des Geschäftsführungsorgans. Daher muss in der Satzung die Geschäftsführung von der Vertretung klar abgegrenzt und unterschieden werden.


Gabriele Krone-Schmalz liest aktuelle Texte und diskutiert über Krieg, Vorkrieg, verstellte Wege zu Frieden und Solidarität, die Zerstörung kritischer Streitkultur und über die Tugend, kriegsmüde* zu bleiben und auch in schwierigen Zeiten, sich von „den Eigenen nicht täuschen zu lassen“ (Christa Wolf).

Moderation: Kerstin Kaiser

Der Eintritt ist kostenfrei. Um eine Spende am Ende der Veranstaltung wird gebeten.

Gemeinsame Veranstaltung der Gemeinde Rüdersdorf, des Vereins alternativen denken e.V. Strausberg und des kommunalpolitischen forum Land Brandenburg e.V.

Ankündigung des Kulturhaus Rüdersdorf

unterstützt die Volksinitiative - Listen zum sammeln und unterschreiben in allen Geschäftsstellen von uns

Die Linke hilft:

An jedem ersten Dienstag im Monat bietet Karsten Knobbe kostenlose Online-Beratung zu den Themen Miet-, Arbeits-, Zivil-, Asyl- und Aufenthaltsrecht, Ärger mit Behörden, schwer verständliche Verträge etc. an.  Ab 18:30 Uhr sind wir für euch und eure Anliegen erreichbar. Wählt euch zum Videogespräch ein unter: https://videokonferenz.die-linke.de/b/mat-olu-0sb-etw
oder alternativ telefonisch unter 030-8094950 - PIN 18202.

Bei ausländerrechtlichen Fragen können Dolmetscher herangezogen werden.

Bei rechtsradikalen Übergriffen arbeiten wir mit der Strausberger Beratungsstelle für Opfer rechter Gewalt (BOrG) zusammen.

Gedanken über die Welt, in der unsere Nachkommen leben werden

Die Sammlung der Gedanken vom Juni 2018 kann hier heruntergeladen werden. Die Autoren freunen sich wie immer über Feedback und Kommentare


Standpunkte zur sicherheitspolitische Lage (Stand  2017)

Der Diskussionszirkel Friedenspolitik hat ein Standpunktepapier zur internationalen sicherheitspolitischen Lage erstellt, das hier heruntergeladen werden kann. Es wird zu gegebenen Anlässen aktualisiert. Die Autoren freuen sich über Feedback und Kommentare.