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M. Tietz

Stadtverwaltung will Garagen entschädigungslos mit den Grundstücken vereinen

Mit zwei Vorlagen informierte die Stadtverwaltung über ihr künftiges Handeln im Zusammenhang mit den Garagengrundstücken. Zum einen werden die Nutzungsentgelte für die Erholungs- und Garagengrundstücke erhöht. So soll die Pacht für das Grundstück einer privaten Garage 14,88 €/Monat und für das Grundstück mit Garage 44,64 € (Variante 1) bzw. 29,76 € als Komplettpreis (Variante 2) betragen.  Zum anderem beabsichtigt die Stadtverwaltung, die Grundstücksmietverträge für die Garagen zu kündigen und die privaten Garagen in ihr Eigentum zu übernehmen. Sie beruft sich dabei auf das Schuldrechtsanpassungsgesetz aus dem Jahre 1994. Nach Ablauf der Investitionsschutzfrist besteht bei der Kündigung kein Entschädigungsanspruch für die jetzigen Garageneigentümer.

Die Fraktion DIE LINKE hält diese Veränderung nicht für notwendig und gerechtfertigt.
In unserer Stadt ist der Anteil an Eigentumsgaragen mit 1.600 sehr hoch. Eine Kündigung der Verträge und eine Neuvermietung an die bisherigen Eigentümer würden mit deutlich höheren Kosten verbunden sein. Im Hauptausschuss hat die Stadtverwaltung mehrere Gründe für ihr Vorgehen genannt. Dazu gehören die Überwindung des hohen Verwaltungsaufwandes bei Eigentümerwechsel, die Möglichkeit zur Neuordnung bei hohem Leerstand und die Gewinnung von Bauland. Wir sind konsequent für ein differenziertes Herangehen, da viele Garagengemeinschaften gut funktionieren und die Standorte in Ordnung gehalten werden.
Wir stehen auf den Standpunkt, dass die Stadtverwaltung sich mit den Gemeinschaften zusammensetzt und über die weitere Entwicklung spricht. Dabei sollte vordringlich auch über die Verlängerung der Nutzungsverträge über das Jahr 2016 hinaus gesprochen werden. So wurde bereits in anderen Kommunen verfahren. Auch für die Stadt gibt es damit Vorteile; die Garagenbesitzer unterhalten ihre Gebäude selbst und die Garagengemeinschaften pflegen die Grundstücke. Damit leisten sie einen wichtigen Beitrag zur Werterhaltung städtischer Flächen. Das Eigentum der Garagenbesitzer ist auch an vielen Stellen eine Sicherheit zur Vermeidung von Leerstand und der zusätzliche Druck auf die oftmals knappen öffentlichen Stellplätze kann vermieden werden.
Zur Beseitigung von Missständen und Schandflecken im Ortsbild sowie aus städtebaulichen Erfordernissen konnte auf der Grundlage des Beschlusses der SVV aus dem Jahr 2005 bisher auch gehandelt werden. Für diese Einzelfallentscheidung sind wir nach wie vor.

Wir empfehlen der Bürgermeisterin dringend ein Gespräch mit allen 9 Vorständen der Garagengemeinschaften.

Meinhard Tietz

Mitglied der Fraktion DIE LINKE

in der SVV Strausberg


30.01. - 16-18:00 - am Bahnhof Strausberg (Vorstadt)

Auch wenn wir in Strausberg glücklicherweise kaum von betroffen sind wegen unserer kommunalen Wohnungbaugesellschaft und den Genossenschaften, kennt doch fast jeder einen Enkel, Tocher, Freund oder Oma die in einer der Städte wohnt die mit abgeprüft werden. Sagts ihnen weiter. über 20000 Menschen hats schon was genützt.

Die Linke hilft!

Mit Rechtsanwalt Karsten Knobbe und Team

Jeden letzten Montag im Monat, jeweils 18:00 bis 20:00 Uhr

Ärger mit Behörden, schwer verständliche Formulare oder die Technik spinnt?

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Die Sammlung der Gedanken vom Juni 2018 kann hier heruntergeladen werden. Die Autoren freunen sich wie immer über Feedback und Kommentare


Standpunkte zur sicherheitspolitische Lage (Stand  2017)

Der Diskussionszirkel Friedenspolitik hat ein Standpunktepapier zur internationalen sicherheitspolitischen Lage erstellt, das hier heruntergeladen werden kann. Es wird zu gegebenen Anlässen aktualisiert. Die Autoren freuen sich über Feedback und Kommentare.