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G. Weiß

„DIE Vereine…“

In der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg ist die Aufgabe für die Kommune verankert, das kulturelle Leben in seiner Vielfalt öffentlich zu fördern und ihren Bürgern die Teilnahme am kulturellen Leben und den Zugang zu den Kulturgütern zu ermöglichen. Explizit wird in der Verfassung auf die Bedeutung des Sports als einen ebenfalls förderungswürdigen Teil des Lebens verwiesen. In beiden Bereichen soll die öffentliche Förderung die besonderen Bedürfnisse von Schülern, Studenten, Senioren und Menschen mit Behinderungen berücksichtigen.

Diese Daseinsfürsorge, diese Aufgabe der Kommune wird in Strausberg zu einem großen Teil durch eine Vielzahl von Vereinen, Musikschulen und Initiativgruppen realisiert. Mit anderen Worten: Ohne diese Vielzahl von zum großen Teil ehrenamtlich Tätigen könnte die Stadt diese Aufgabe nicht bewältigen. Insofern ist es Aufgabe der Kommune – Verwaltung und gewählte Vertreter – dieses vorhandene gesellschaftliche Engagement zu fördern, zu unterstützen und günstige Bedingungen für die Ausübung ihrer Tätigkeit zu ermöglichen. Zu diesen Bedingungen gehört der umsichtige Blick, so dass möglichst kein Bürger von der Teilhabe von vornherein ausgeschlossen ist, sei es aus finanzieller oder auch verkehrstechnischer Sicht.

Seit mehreren Jahren scheint es in unserer städtischen Vereinskultur nur noch Einschnitte zu geben und das zu äußerst positiven Haushaltszeiten:

  • Schließung der Sporthalle an der Schwimmhalle – ohne Ersatz,
  • ständige Versuche der Schließung der Mühlenberghalle – ohne tatsächlichen Ersatz,
  • Kostenbeteiligungen auf dem SEP-Gelände,
  • nur widerwillige Fortsetzung notwendiger personeller Unterstützung unter für die Vereine nun schwierigsten organisatorischen Bedingungen,
  • Schließung von Schulsporthallen in den Ferien,
  • und schließlich Nichtanerkennung von Jahresförderanträgen von Vereinen, deren Kosten bereits im Haushalt eingestellt sind, obwohl diese seit Jahren erfolgreich in Strausberg tätig sind- und dies nur, weil sie aus verschiedenen, nachvollziehbaren Gründen von den ehrenamtlich arbeitenden Verantwortlichen teils einige Tage zu spät eingereicht wurden.

Beim letzteren wurde noch fadenscheinig versucht, mit einem Antrag die Frist rückwirkend zu verschieben. Dies hat die LINKE auch befürwortet. Nicht erwähnt wurde aber, dass dieser Antrag nur in Verbindung mit weiteren Einschränkungen für die Vereine einhergegangen wäre. So sollte es z. B. dazu führen, dass, wenn auch nur ein Teil nicht erfüllt wäre (u. a. einige Tage zu spät eingereicht), dieser Anträge nicht einmal mehr den Stadtverordneten zur Kenntnis gegeben werden sollten. Sie sollten gleich in der Verwaltung abgelehnt werden, ohne auch nur ein einziges Mal im zuständigen Fachausschuss thematisiert zu werden, egal, ob das betreffende Projekt aus Sicht der Abgeordneten besonders wichtig für unsere Stadt und seine Bürger wäre, oder auch nicht. 

Aktuell gibt es zu jeder Zeit die Möglichkeit, diese zu spät eingereichten Anträge für Projektförderung positiv zu bescheiden, wenn die Begründung einleuchtet und man es denn auch will. Wir wollten das bisher als einzige! Fraktion. Man muss sich auch fragen, was eigentlich erst passiert, wenn es finanziell mal wieder etwas enger im Haushalt aussieht. 

Mit diesem ständigen Gängeln unter der Prämisse: „Die Vereine müssen doch erst einmal selber etwas bringen, bevor sie etwas haben wollen“ – und ähnliches höre ich, seit dem ich in der SVV Platz genommen habe, nahezu in jeder Sitzung. Damit muss endlich Schluss sein! Die Stadt selbst und die gewählten Vertreter sollten alles nur Mögliche tun, um bei  ehrenamtlich Tätigen die Motivation zu erhalten bzw. zu befördern!

Kulturelle und sportliche Teilhabe und Betätigung ist nicht nur aus der Sicht des individuellen Wohlbefindens zu sehen, sondern ist auch ein wichtiger, weicher Standortfaktor für die Stadt Strausberg. Für Heranwachsende ist diese aktive und persönliche Bindung an Vereinsstrukturen oftmals mit entscheidend für ihre Lebensplanung. Das bürgerschaftliche Engagement ist eine Bereicherung unseres Lebens um viele Facetten und Qualitäten. Es ist auch nicht Ersatz für Leistungen, die die Kommune nicht (mehr) erbringen kann. Bürgerschaftliches Engagement benötigt jedoch eine entsprechende materielle, finanzielle und soziale kommunale Infrastruktur. Eine umfassende Förderung des bürgerschaftlichen Engagements ist vor allem deshalb wichtig, weil sich darin im Besonderen Willen und Fähigkeit der Einwohnerinnen und Einwohner widerspiegeln, vieles selbst in die Hand zu nehmen. Es sollten seitens der Kommune ausreichende rechtliche, finanzielle und versicherungstechnische Rahmenbedingungen geschaffen werden und Partnerschaften zwischen Politik, Verwaltung, Wirtschaft, Institutionen und Vereinen befördert werden. Hilfreich wäre auch eine sachgerechte und wirksame Anerkennungskultur des persönlichen Engagements der dort Wirkenden, mithin kein weiteres banales und mitunter sogar abwertendes: „DIE VEREINE... !“