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R. Barthel / W.Wetzig

Enttäuschender Antwortbrief

Gegen Ende Februar 2017 hatten Meinhard Tietz und Bernd Sachse in einem Brief an die Landtagsfraktion der LINKEN angeregt, für Streitfälle wie das Altanschließerproblem auch in Brandenburg Musterverfahren per Gesetz zu ermöglichen (vgl. Stadt-Impulse März 2017).

Schon nach einem Monat (am 27. März 2017) antwortete der Fraktionsvorsitzende Ralf Christoffers. Zuerst versichert er, dass der Unmut der Betroffenen bekannt sei, dann bietet er knapp zwei Seiten lang falsche Behauptungen, Ausflüchte und Vertröstungen.

<media 61255 - download "Leitet Dateidownload ein">-> hier ein Scan des Briefes</media>


Erste Falschaussage: Nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 12. 11. 2015 müssten alle ihr Geld zurückerhalten, die Widerspruch eingelegt oder geklagt hatten. – In Wirklichkeit erhalten nur diejenigen die Zwangsbeiträge zurückerstattet, deren Widerspruch unbeantwortet blieb und deren Klage noch nicht entschieden wurde. Das ist eine ganz zufällig entstandene Minderheit. Nach dem Gleichheitgebot des Grundgesetzes sind für die Ungleichbehandlung wesentlich gleicher Sachverhalte aber gewichtige Gründe erforderlich. Rein zufällig entstandene Unterschiede rechtfertigen die Bevorzugung einer Minderheit der Altanschließer jedenfalls nicht.


Zweite Falschaussage: Ob zurückgezahlt wird oder nicht, liege ganz im Ermessen der Wasserverbände. – Die Abwasserbeseitigung ist aber eine hoheitliche Aufgabe; die Verbände handeln dabei wie Behörden und sind folglich wie solche den Gesetzen verpflichtet. Es gibt zugunsten der Betroffenen eindeutige gesetzliche Bestimmungen, die den Verbänden keinen Spielraum lassen. Gerecht wäre es, diese Normen wenigstens zu erörtern. Das tun aber weder die Gerichte noch der Gutachter, noch die Landtagsabgeordneten. Gerade dieses Umgehen scheint gezielt zu sein und ist sehr verdächtig. Die Abgeordneten der LINKEN wurden zwar darauf aufmerksam gemacht, aber es hat nicht einmal jemand geantwortet. 


Dritte Falschaussage: Angeblich hat sich die LINKE immer für eine gerechte Lösung eingesetzt und auch die Interessen der Beitragszahler vertreten. – Die Tatsachen sehen anders aus. Als SPD und LINKE im März 2016 einen Entschließungsantrag einbrachten, der ein Gutachten zur Rechtslage forderte, standen nicht die Interessen der Betroffenen im Vordergrund, sondern die finanzielle Absicherung der beteiligten Instanzen. Der Begriff „Gerechtigkeit“ kommt in der Begründung gerade einmal so nebenbei vor, während fiskalische Erwägungen dominieren. Unterschrieben hat den Antrag für die LINKE der Fraktionsvorsitzende. Die bloße Erwähnung des Wortes „Gerechtigkeit“ ist aber noch lange kein Einsatz! Ganz folgerichtig enthielt auch der mit dem Gutachter abgeschlossene Werkvertrag zwar neun detaillierte Punkte, aber keiner davon forderte die Prüfung der gesetzlich begründeten Rechte der Betroffenen.
Es gibt ja nicht nur den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts, der die rückwirkende Anwendung einer Gesetzesänderung von 2003/04 auf alle schon seit langem an die Kanalisation angeschlossenen Grundstücke für grundgesetzwidrig erklärte. Da ist auch noch die verbotene Doppelbelastung, die von einigen Gerichten tatsachenwidrig in Abrede gestellt und von Gutachter Brüning gar nicht erwähnt wurde. Alle betroffenen Altanschließer hatten fast zwei Jahrzehnte lang an die Wasserverbände Benutzungsgebühren und damit Abschreibungsanteile  gezahlt. Das ist im Kommunalabgabengesetz (im § 6 Abs. 2 Satz 3) so vorgeschrieben; und im gleichen Gesetz (im § 8 Abs. 4 Satz 5) steht, dass diese Summen nicht nochmals als Beiträge gefordert werden dürfen. Aber genau dies geschah. Dieser Verstoß hätte die Nichtigkeit des Beitragssatzes zur Folge gehabt, und damit wären alle Beitragsbescheide nichtig geworden. Doch kein Gericht, kein Gutachter und keine sonstige Instanz hat sich aktuell darum gekümmert. Im Juni 2016 wurden die Landtagsabgeordneten der LINKEN darauf aufmerksam gemacht, aber das hat nichts bewirkt. Außerdem wurde noch auf weitere gesetzliche Bestimmungen zugunsten der Geschädigten hingewisen. Niemand hat wenigstens darauf geantwortet. Die falschen Behauptungen in Christoffers Antwortbrief deuten darauf hin, dass Hinweise aus der Parteibasis von den Damen und Herren Abgeordneten nicht als Unterstützung und Anregung, sondern eher als Belästigung empfunden werden.

Schließlich teilt Christoffers in seinem Brief vom 27. März mit, er sehe „keine Notwendigkeit oder rechtliche Möglichkeit für die Einleitung von Musterverfahren“. Damit beweist er nur, dass er sich um die gesetzlichen Bestimmungen zugunsten der Betroffenen überhaupt nicht gekümmert hat. Er demonstriert vollendete Unkenntnis, äußert sich aber grundsätzlich und sehr entschieden. Damit bekräftigt er die obrigkeitsorientierte Politik der Regierungskoalition und macht die LINKE in Brandenburg handzahm. Mit dieser Leisetreterei sind wir nicht einverstanden. Mit etwas Druck von unten wollen wir erreichen, dass sich unsere Abgeordneten nicht länger mit unverbindlichem Gerechtigkeits-Gerede begnügen, sondern sich energisch für die Wahrung von Recht und Gesetz einsetzen. Gemäß Landesverfassung sind sie dazu sogar verpflichtet (vgl. Verfassung des Landes Bandenburg, Art. 2, Abs. 5,  Art. 5, Abs.1  und Art. 12, Abs. 1).


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