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W.Wetzig

Meinung: "Die Gesetze und die Mehrheitsbeschlüsse"

Demokratie ist eine bewährte Form zum Regieren eines Staates. Die Bürger wählen ihre Vertreter, diese beschließen Gesetze, der Staat hat sie durchzusetzen und die Bürger haben sie einzuhalten. Binsenweisheiten?

Das dachte ich bisher auch. Aber offensichtlich gibt es BürgerInnen, die meinen, sie können mit einer Mehrheitsentscheidung auf kleinster kommunaler Ebene, wie zum Beispiel einem Wasserverband, die Gesetze dieser Bundesrepublik ignorieren, wenn nur iher Mehrheit dafür ist. Dabei sind diese BürgerInnen besonders zur Einhaltung von Recht und Gesetz verpflichtet, denn jeder Bürgermeister und jeder Amtsdirektor leistet ja bei Amtsantritt einen „Diensteid“, der sie verpflichtet, das Grundgesetz der BRD einzuhalten.


Schöne Worte, wenn da nur nicht die finanziellen Zwänge wären, die einen schon mal in Versuchung bringen könnten, gegen das Gesetz zu handeln. Gesetzestreue nach Kassenlage, das ist doch legitim, oder?  Es ist ja nur eine Minderheit (ca. 7%), denen man da Unrecht tut. Immerhin haben 93 % davon einen Vorteil (und wenn die dann alle bei der nächsten Wahl das Kreuz bei mir machen, habe ich gewonnen), könnte man meinen. Vergessen wird dabei gern, dass die Entscheidung nicht für oder gegen das Gesetz getroffen werden kann, sondern die demokratische Mehrheit nur innerhalb der Grenzen des Gesetzes einen Spielraum hat.

Alles andere ist Anarchie. Man stelle sich vor, eine Gemeindevertretung beschließt einstimmig, die Todesstrafe einzuführen und meint, das hat ja eine Mehrheit so gewollt. Den Entsetzenschrei möchte ich nicht hören. Aber wer will denn gleich die Todesstrafe! Hier geht es doch nur um Geld und nicht mal um das eigene. Da kann man doch locker Gesetze missachten! Ich sagte es ja schon – Anarchie. Aber das werden sich die Bürger, hier ist die Rede von gesetzeswidrig geprellten „Altanschließern“, denen das Recht höchstrichterlich zugesprochen wurde, nicht gefallen lassen.

Der Innenminister, dessen Resort vor Jahren die Tür zum Gesetzesverstoß bewusst aufgestoßen hatte, findet es bedauerlich, dass das Bundesverfassungsgericht so entschieden hat, dem Grundgesetz folgend. Und dann hat er auch noch Unsummen für ein Gutachten ausgegeben, damit ein Juraprofessor das Recht so verdreht, wie es dem Innenminister in den Kram passt. Rückendeckung für diese Geldverschwendung hat er dabei leider auch von unserem Fraktionsvorsitzenden im Landtag bekommen, der dieses Gefälligkeitsgutachten mit in Auftrag gegeben hat. Die Strausberger Stadtverordneten haben dem Ansinnen der Bürgermeisterin, mit einem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung, Unrecht zu zementieren, eine deutliche, einstimmige Abfuhr erteilt. 

Und dazu bedurfte es nicht der lautstarken Proteste zurecht erregter Bürger. Diese Entscheidung hatten sie schon im April getroffen, ihrer Verpflichtung als Stadtverordnete folgend, das Grundgesetz einzuhalten. Ohne dem Druck des Pfeifkonzertes und der Beschimpfungen der Protestierenden.

Jetzt wollen wir mal sehen, wer von den Entscheidungsträgern in der Verbandsversammlung des WSE, BürgermeisterInnen und Amtsdirektoren, dem Mut hat, in aller Öffentlichkeit zuzugeben, dass ihr/ihm das Grundgesetz (.. ….. vorbeigeht), äää nicht interessiert.


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