Diese Website verwendet Cookies. Warum wir Cookies einsetzen und wie Sie diese deaktivieren können, erfahren Sie unter Datenschutz.
Zum Hauptinhalt springen

Stadtverband Strausberg

Pressemitteilung des Stadtverbandes zur Altanschließerfrage

In der MOZ vom 06.10.2016 war zu lesen, dass der Stadtverband Strausberg DIE LINKE in der Altanschließerthematik „Wind machen will“ und dazu eine Arbeitsgruppe einsetzte. Den dort entworfenen Text hat der Stadtvorstand beraten und anschließend beschlossen, ihn an alle kommunalen Mitglieder der Verbandsversammlung des WSE zu übersenden. Dieser Text ist im Original auf der Website des Stadtverbandes

www.dielinke-strausberg.de nachzulesen.

Zur Grundlage für die Beitragsbescheide des WSE im Jahre 2011 wurde die Aufhebung aller bis dahin schon abgelaufenen Verjährungsfristen durch eine Änderung des brandenburgischen Kommunalabgabengesetzes mit Wirkung vom 01. 02. 2004. Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 12.11.2015 (veröffentlicht am 17. 12. 2015) erklärte die Anwendung dieser Gesetzesänderung auf Fälle, die nach dem alten Recht schon verjährt waren, für grundgesetzwidrig. Damit entfiel für alle entsprechenden Beitragsforderungen des Jahres 2011 die Rechtsgrundlage.

Bei allen gegenwärtigen Bemühungen, die Rückerstattung der gesetzwidrig eingezogenen Beiträge zu umgehen, müssen die Rechte der Betroffenen strikt eingehalten werden. Bisher weitgehend außer Acht gelassen wurden die dafür geltenden Normen der Abgabenordnung (AO):

Ein unanfechtbarer, also bestandskräftiger Bescheid kann zurückgenommen werden (= § 130 (AO)). Bei einem unrechtmäßigen Bescheid hat der Betroffene einen Anspruch auf Rückerstattung (= § 37 AO). Da Verfassungswidrigkeit ein grundlegender Fehler ist, muss die empfangende Behörde (in den vorliegenden Fällen also der WSE) auf Antrag der Betroffenen die Nichtigkeit der Bescheide feststellen (= § 125 AO) und die gesetzwidrig geforderte Summen zurückerstatten (= § 37 AO). Das ist so eindeutig, dass gar keine Ausweichmöglichkeit verbleibt. Folglich ist die Rückzahlung der Summen unumgänglich. Entscheidungen gegen diese Normen sind verbotene Rechtswillkür. (Art. 12 Abs. 1 der Verfassung des Landes Brandenburg)

Ein Ermessensspielraum verbleibt dem WSE auf Grund der zitierten Normen des Abgabenrechts nicht. Zwar versucht die Verbandsleitung, die Konsequenzen aus dem BVerfG-Beschluss vom 12. 11. 2015 mit Hinweisen auf Finanzierungserfordernisse und Allgemeininteresse zu umgehen, aber dem hat das Bundesverfassungsgericht schon in seinem Beschluss einen Riegel vorgeschoben: „… fiskalische Gründe - nämlich das öffentliche Interesse an der Refinanzierung der öffentlichen Abwasserbeseitigungsanlage - rechtfertigen die rückwirkende Abgabenbelastung nicht.“ (BVerfG -1 BvR 2961/14, Rn 66).

Der WSE und auch die Strausberger Stadtverordnetenversammlung müssen sich in erster Linie an das Recht halten und können nur dann über Varianten entscheiden, wenn ihnen dieses Recht Ermessensspielräume lässt.

Vorstand des Stadtverbandes Strausberg DIE LINKE

Christian Steinkopf

 

Vorsitzender


unterstützt die Volksinitiative - Listen zum sammeln und unterschreiben in allen Geschäftsstellen von uns

Die Linke hilft!

Mit Rechtsanwalt Karsten Knobbe und Team

Jeden letzten Montag im Monat, jeweils 18:00 bis 20:00 Uhr

Ärger mit Behörden, schwer verständliche Formulare oder die Technik spinnt?

Jeden letzten Montag im Monat helfen Ehrenamtliche in der Geschäftsstelle der Linken in Strausberg (Große Straße 45). Wir unterstützen bei

  • Anträgen für Wohn- oder Bürgergeld, 
  • Anträgen zum Elterngeld oder Leistungen aus dem Bildungspaket
  • Briefen in Amtssprache. 
  • Technikproblemen, ob Laptop, Smartphone, Online-Banking

Über einen Anwalt ist auch eine kostenlose, digitale Rechtsberatung zu den Themen Miet-, Arbeits- Zivil, Asyl- und Aufenthaltsrecht möglich. Von zuhause könnt ihr euch zum Videogespräch einwählen unter: https://videokonferenz.die-linke.de/b/mat-olu-0sb-etw oder alternativ telefonisch unter 030-8094950 (PIN 18202).

Bei ausländerrechtlichen Fragen können Dolmetscher herangezogen werden. Bei rechten Übergriffen arbeiten wir mit der Beratungsstelle für Opfer rechter Gewalt MOL (BOrG) zusammen.

Gedanken über die Welt, in der unsere Nachkommen leben werden

Die Sammlung der Gedanken vom Juni 2018 kann hier heruntergeladen werden. Die Autoren freunen sich wie immer über Feedback und Kommentare


Standpunkte zur sicherheitspolitische Lage (Stand  2017)

Der Diskussionszirkel Friedenspolitik hat ein Standpunktepapier zur internationalen sicherheitspolitischen Lage erstellt, das hier heruntergeladen werden kann. Es wird zu gegebenen Anlässen aktualisiert. Die Autoren freuen sich über Feedback und Kommentare.